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Grünes Licht einholen

Warum Mobilitätsdaten wichtig sind – und wie Kommunen handlungsfähig werden

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Um als Kommune hinsichtlich des Teilens von Mobilitätsdaten aktiv zu werden, braucht es neben der in Kapitel 1.3 angesprochenen rechtlichen Grundlage (bzw. Verpflichtung) weitere Komponenten:

  1. ein Bewusstsein für die Vorteile des Teilens von Mobilitätsdaten
  2. ein Verständnis für die notwendigen Schritte und Mittel
  3. einen ersten, groben Plan und
  4. Unterstützung von der Leitungsebene und ggf. des Gemeinde-/Stadtrats.

Die Bereitstellung von Mobilitätsdaten ist kein rein technisches Vorhaben, sondern erfordert eine strategische Priorisierung, organisatorische Abstimmung und den Einsatz personeller sowie technischer Ressourcen. Bereits zu Beginn sollten alle Organisationseinheiten eingebunden werden, die Mobilitätsdaten erzeugen, verwalten oder veröffentlichen. Hierzu zählen – abhängig von der jeweiligen Datenart – insbesondere Straßenverkehrsbehörden, Tiefbau- und Straßenbauämter, Geodaten- und Vermessungsstellen, Verkehrsplanungs- und Mobilitätsämter, Verkehrsmanagementzentralen, IT- und Digitalisierungsbereiche sowie kommunale Verkehrsunternehmen. Die datenartspezifischen Zuständigkeiten sind in den jeweiligen Steckbriefen (Datenkompass) dieses Leitfadens aufgeführt.

Eine klare Unterstützung durch die Leitungsebene sowie – je nach Organisation – durch Gemeinde- oder Stadtrat sind daher zentrale Erfolgsfaktoren. Dies schafft die notwendige Verbindlichkeit für die beteiligten Fachbereiche, erhöht die Priorität des Themas im Wettbewerb mit anderen Aufgaben und sichert die erforderlichen Ressourcen für Aufbau und Betrieb entsprechender Datenprozesse. Gleichzeitig erleichtert die übergeordnete Legitimation die bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Um diese Unterstützung zu erreichen, empfiehlt es sich, das Thema frühzeitig in strategische Konzepte einzubetten, den konkreten Mehrwert für Verwaltung, Bürgerschaft und Wirtschaft aufzuzeigen sowie erste umsetzbare Maßnahmen und deren Ressourcenbedarf transparent darzustellen.

Wie kann Unterstützung auf Leitungsebene konkret gesichert werden?

  • Beschluss im Gemeinde- oder Stadtrat zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten
  • Verankerung in strategischen Konzepten (z. B. Datenstrategie, Mobilitätsstrategie, Smart City-Strategie)
  • Benennung einer verantwortlichen Stelle oder Koordinationseinheit
  • Festlegung klarer Zuständigkeiten und Ziele
  • Regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte und Nutzung der Daten

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels werden zuerst die Vorteile des Teilens von Mobilitätsdaten dargelegt, worauf ein Vorgehensmodell für Kommunen aufgezeigt wird, um Mobilitätsdaten möglichst effizient und effektiv zu teilen.

2.1 Vorteile des Teilens von Mobilitätsdaten in Kommunen

Eine häufige Hürde auf dem Weg zum Teilen kommunaler Mobilitätsdaten ist das mangelnde Verständnis dafür, welche Chancen sich kommunalen Verwaltungen eröffnen, wenn sie ihre Mobilitätsdaten öffnen und bereitstellen.[2] Die Vorteile reichen dabei weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Lieferpflichten hinaus. Vielmehr ist die Bereitstellung von Mobilitätsdaten als Open Data ein strategischer Schritt, der erheblichen Mehrwert für die Verwaltung selbst, die Bürgerschaft, die lokale Wirtschaft und die überregionale Vernetzung schafft.

Typischer Mehrwert offener Mobilitätsdaten auf einen Blick

  • bessere Information für die Bevölkerung
  • effizientere Verkehrssteuerung
  • Unterstützung von Klimazielen
  • Innovation und neue Geschäftsmodelle
  • effizientere Verwaltungsprozesse

Im Folgenden werden die wichtigsten nicht-regulatorischen Vorteile erläutert, die Kommunen durch das Teilen von Mobilitätsdaten als Open Data erzielen können:

[2] Vgl. NAPCORE (2024). Webinar and Workshop: How to Accelerate the Provision of Data on the NAP?, Dokumentation der Veranstaltung vom 26. Juni 2024, insbesondere S. 4–9. URL: https://napcore.eu/wp-content/uploads/2024/07/240626_WebinarWorkshop_How-to-accelerate-data-provision-on-the-NAP.pdf (zuletzt abgerufen am 28.07.2026).

2.2 Vorgehensmodell zum Teilen von Mobilitätsdaten in Kommunen

Das Vorgehensmodell bündelt bewährte Ansätze zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten in sechs Phasen. Er knüpft dabei an den früheren „MDM-Wegweiser für neue Datengeber“ an und entwickelt dessen grundlegenden Schritte für ein digitales Datenmanagement weiter.[15] Das Modell dient der Leitungsebene als Orientierung für die erforderlichen Entscheidungen, Zuständigkeiten und Ressourcen.[16]

Das Teilen von Mobilitätsdaten stellt eine dauerhafte Verwaltungsaufgabe dar. Es erfordert klare Ziele, abgestimmte Zuständigkeiten sowie personelle, technische und finanzielle Ressourcen. Aufgabe der Leitungsebene ist es, hierfür den strategischen und organisatorischen Rahmen zu schaffen. Die fachliche und technische Umsetzung erfolgt anschließend durch die zuständigen Organisationseinheiten.

Das Vorgehensmodell umfasst sechs Phasen.[17] Sie können je nach Ausgangslage und Größe der Kommune unterschiedlich ausgestaltet werden. Nicht alle Schritte müssen vollständig nacheinander erfolgen: Gerade bei ersten Anwendungsfällen können Erfahrungen aus der Umsetzung dazu führen, dass Ziele, Zuständigkeiten oder Prozesse nochmals angepasst werden.

Die folgenden Abschnitte geben der Leitungsebene einen Überblick über die notwendigen Entscheidungen und den damit verbundenen Ressourcenbedarf. An relevanten Stellen wird auf vertiefende Umsetzungshinweise im Kapitel Daten teilen – aber richtig verwiesen.

Ressourcen, die grundsätzlich einzuplanen sind

Der konkrete Aufwand hängt unter anderem von der Zahl und Beschaffenheit der Datenbestände, den vorhandenen IT-Systemen und dem Digitalisierungsgrad der Kommune ab. Typischerweise werden jedoch Kapazitäten in folgenden Bereichen benötigt:

  • zentrale Koordination und Projektsteuerung
  • Mitarbeit der datenhaltenden Fachbereiche
  • IT und Informationssicherheit
  • Recht, Datenschutz und Vergabe
  • technische Umsetzung und gegebenenfalls externe Dienstleistungen
  • dauerhafte Pflege, Qualitätssicherung und Monitoring.

Die Koordination kann in größeren Kommunen beispielsweise durch eine für Daten-Governance oder Digitalisierung verantwortliche Stelle übernommen werden. In kleineren Kommunen werden entsprechende Aufgaben häufig bei einer vorhandenen Stelle gebündelt.

Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, besteht das Modell aus insgesamt 6 Phasen, die im Folgenden aus Perspektive der Leitungsebene betrachtet werden.

[15] Vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen (2021). Der MDM-Wegweiser für neue Datengeber, archivierte Fassung des MDM-Portals

[16] Das Modell basiert auf der Analyse von zahlreichen existierenden Leitfäden und ähnlichen Dokumenten, die Open Data bzw. das Teilen von Daten im Allgemeinen oder das Teilen von Mobilitätsdaten im Speziellen zum Thema haben. Eine Übersicht der berücksichtigten Leitfäden kann dem Kapitel Literatur LINK entnommen werden.

[17] Andere Leitfäden und Veröffentlichungen weisen andere Bezeichnungen und teilweise eine andere Anzahl an Phasen auf, sind strukturell aber vergleichbar, siehe z. B. das ”Vorgehensmodell für kommunale Datenkompetenz und -exzellenz des BBSR (2024). Aus dem Forschungsprojekt SATURN ist ein Leitfaden entstanden, der drei Prozessschritte unterscheidet: Erhebung Datengrundlage, Planung und Abstimmung, Veröffentlichung und Zusammenarbeit (vgl. Zweckverband Kommunale Dienste Oberland 2023), Humann et al. (2022) dagegen unterscheiden zwei verbundene Kreisläufe: Entwicklung einer Strategie und Umsetzung digitaler Projekte.